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Die Kirchenverwaltung hat die Situation im Pfarrgarten neu geordnet.

Mit dem eingeführten Parkverbot will die Kirchenverwaltung sicherstellen, dass auch weiterhin Kinder im Pfarrgarten gefahrlos spielen können, dass Menschen mit Behinderungen ungestört zu allen Veranstaltungen im Pfarrsaal gebracht werden können und dass die Anlieferung an den Pfarrsaal für unsere Gäste gewährleistet ist. Weiterhin hat für die Kirchenverwaltung die Sicherheit von Fußgängern auf der Freifläche oberste Priorität.

Seit längerem nimmt die Unsitte Überhand, PKW während Veranstaltungen im Pfarrsaal direkt im Hof und auf der Wiese vor dem Pfarrsaal zu parken. Vor allem bei privaten Vermietungen, aber auch bei pfarreilichen Veranstaltungen stehen dort bisweilen 10 und mehr Fahrzeuge, die dann kaum noch rangiert werden können. Vermutlich bei einer solchen Gelegenheit wurde im Jahr 2018 eine der freistehenden Lampen im Pfarrgarten von einem Fahrzeug umgefahren. In der Folge wurden alle Lampen im Pfarrgarten erneuert. Im letzten Monat ist es nun erneut dazu gekommen, dass ein Fahrzeug eine – nunmehr neue - Lampe umgefahren hat, ohne dass jemand dafür die Verantwortung übernommen hätte. Die Kirchenverwaltung hat diese Umstände zum Anlass genommen, das Parken im Pfarrgarten einzudämmen.

Dazu wurden zwei Schilder aufgehängt, die dieses Parkverbot aussprechen. Damit wird geregelt, dass Autos während Veranstaltungen nicht im Pfarrgarten abgestellt werden sollen. Das Einfahren zum Ein- oder Ausladen oder um Menschen mit Gehbehinderungen ein- und aussteigen zu lassen, ist in keine Weise eingeschränkt und soll gerade erleichtert werden. Wir fordern lediglich dazu auf, die Fahrzeuge nach dem Ein- und Ausladen oder nach dem Ein- und Aussteigen außerhalb des Pfarrgartens zu parken.

Neben dem Schutz der Wiese und der aufgestellten Lampen werden so auch Beschädigungen von Fahrzeugen durch im Pfarrgarten spielende Kinder vermieden, Fußgänger sind besser geschützt und das Ein- und Ausfahren zum Be- und Entladen wird leichter, wenn nicht der gesamte Platz durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Schließlich ist es auch eine optische Frage: Unser Pfarrgarten soll einfach nicht zu einem Parkplatz verkommen!

Wir hoffen auf Ihr Verständnis

Kirchenverwaltung St. Gertrud

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